Seit 12. Januar 2022 gelten neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg.
Die Alarmstufe II bleibt bestehen. ist die FFP2-Maskenpflicht: Im Innenbereich MÜSSEN Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Gilt beim Betreten aller Sportstätten, auf den Fluren, in den Umkleiden, beim Aufbauen (außer beim aktiven Sporttreiben).
Bei unseren Vereinssportangeboten ist ein geeigneter Mund-Nasenschutz grundsätzlich von ALLEN Teilnehmenden zu tragen (Ausnahmen nur für die Kinder beim „Eltern-Kind-Turnen“ und bei den Mini-Kids). Auf Grund der aktuellen Infektionslage akzeptieren wir derzeit KEINE ärztlichen Atteste, die das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ausschließen. Passt gut auf Euch auf!
Beitrag veröffentlicht am
25. Januar 2022
Interessant?! Teile diesen Beitrag!
Weitere Beiträge
Bittere 2:3-Niederlage in Sinsheim – TV Kappelrodeck verpasst Big Points im Titelrennen
3. März 2026
SG Sinsheim/Helmstadt – TV Kappelrodeck 3:2 (18:25, 25:22, 18:25, 25:20, 15:9) Beim Auswärtsspiel am Sonntag um 16 Uhr musste der TV Kappelrodeck bei der SG Sinsheim/Helmstadt eine bittere 2:3-Niederl...
































