Seit 12. Januar 2022 gelten neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg.
Die Alarmstufe II bleibt bestehen. ist die FFP2-Maskenpflicht: Im Innenbereich MÜSSEN Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Gilt beim Betreten aller Sportstätten, auf den Fluren, in den Umkleiden, beim Aufbauen (außer beim aktiven Sporttreiben).
Bei unseren Vereinssportangeboten ist ein geeigneter Mund-Nasenschutz grundsätzlich von ALLEN Teilnehmenden zu tragen (Ausnahmen nur für die Kinder beim „Eltern-Kind-Turnen“ und bei den Mini-Kids). Auf Grund der aktuellen Infektionslage akzeptieren wir derzeit KEINE ärztlichen Atteste, die das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ausschließen. Passt gut auf Euch auf!
Beitrag veröffentlicht am
25. Januar 2022
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