Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des TVK werden. Dies geschieht mittels einer Beitrittserklärung, die bei allen Übungsleitern, Abteilungsleitern, Vorstandsmitgliedern, der Mitgliederverwaltung oder der TVK-Geschäftsstelle erhältlich ist. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, an den allgemeinen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen zu nutzen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Satzung zu beachten. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Arbeit des Vereins fördern und Schädigungen seines Rufs, seiner Ziele und seines Vermögens verhindern. Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. Die Mitgliedschaft selbst endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft muß in schriftlicher Form an die TVK Geschäftsstelle gerichtet werden.
Werden Sie Mitglied beim TVK
Laden Sie sich die Beitrittserklärung, im Download-Bereich am Ende, dieser Seite herunter, füllen Sie das Dokument aus und geben Sie dieses im TVK-Büro oder in der Geschäftsstelle ab.
Unsere Beiträge (ab dem 01.01.2013)
Schüler bis 14 Jahre: 3,15 € p. Monat = 38 € im Jahr
Jugend von 14 – 18 Jahre: 3,50 € p. Monat = 42 € im Jahr
Azubis/Studenten > 18 Jahre: 3,75 € p. Monat = 45 € im Jahr
Erwachsene: 5,50 € p. Monat = 66 € im Jahr
Familien: 8,65 € p. Monat = 104 € im Jahr
Passive: 1,67 € p. Monat = 20 € im Jahr
Schüler bis 14 Jahre:
3,15 € p. Monat = 38 € im Jahr
Jugend von 14 – 18 Jahre:
3,50 € p. Monat = 42 € im Jahr
Azubis/Studenten > 18 Jahre:
3,75 € p. Monat = 45 € im Jahr
Erwachsene:
5,50 € p. Monat = 66 € im Jahr
Familien:
8,65 € p. Monat = 104 € im Jahr
Passive:
1,67 € p. Monat = 20 € im Jahr
Bei Aufnahme erheben wir eine einmalige Organisationsgebühr je Anmeldeformular. Erwachsene 10 €, Kinder und Jugendliche 5 €.
Bitte beachten (Wichtige Hinweise laut Satzung): Die Beitragspflicht besteht mindestens für die Dauer eines Kalenderjahres. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Beiträge werden jährlich Ende Januar abgebucht bzw. bei neuen Mitgliedern nach Anmeldung anteilig bis zum Ende des Kalenderjahres. Versicherungsschutz i.R. der Sportversicherung des Landessportbundes besteht nur bei Mitgliedschaft und nach Entrichtung des Beitrags. Wir garantieren, dass keine Daten weitergegeben werden. Alle Angaben dienen der Mitgliederverwaltung!
Versicherungsschutz
Vereine leben vom Engagement ihrer Mitglieder, sportlich und organisatorisch. Dass diese – falls mal was passiert – nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen müssen, dafür sorgen die Landessportbünde und -sportverbände. Sie sichern ihre Vereine mit Gruppenverträgen ab. Dies geschieht beim TVK über die ARAG Sport.
Kontakt
Silke Panter
Geschäftsstelle
Silvia Lamm
Geschäftsstelle
Karin Walter
Geschäftsstelle
Kontakt & Downloads
geschaeftsstelle@tv-kappelrodeck.de
+49 7842 996980
Öffnungszeiten
Montag & Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr
Mails werden nur während den Öffnungszeiten bearbeitet. In den Schulferien ist die Geschäftsstelle geschlossen!
Downloads
Aufnahmeantrag
Änderungsantrag
Austrittserklärung
Satzung