Ab Mittwoch 17.11 gilt in Baden-Württemberg die Corona ALARMSTUFE
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel
- Der Besuch einer Sportveranstaltung ist nur mit einem Corona Impfnachweis (2.Impfung muss 14 Tage her sein) oder einer Genesenenbestätigung erlaubt.
- Die Bescheinigung muss im Eingangsbereich einem TVK Verantwortlichen vorgelegt werden
- Maskenpflicht – auch am Platz
- Personen-Datenerfassung aller Zuschauer
- Nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt nicht gestattet
Beitrag veröffentlicht am
16. November 2021
Interessant?! Teile diesen Beitrag!
Weitere Beiträge