25 Jan2022
FFP2 Masken Pflicht auch in der Sporthalle
Seit 12. Januar 2022 gelten neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg.
Die Alarmstufe II bleibt bestehen.
NEU ist die FFP2-Maskenpflicht:
Im Innenbereich MÜSSEN Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Gilt beim Betreten aller Sportstätten, auf den Fluren, in den Umkleiden, beim Aufbauen (außer beim aktiven Sporttreiben).
Bei unseren Vereinssportangeboten ist ein geeigneter Mund-Nasenschutz grundsätzlich von ALLEN Teilnehmenden zu tragen (Ausnahmen nur für die Kinder beim „Eltern-Kind-Turnen“ und bei den Mini-Kids). Auf Grund der aktuellen Infektionslage akzeptieren wir derzeit KEINE ärztlichen Atteste, die das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ausschließen.
Passt gut auf Euch auf!