Mitgliedschaft beim TV Kappelrodeck
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des TVK werden. Dies geschieht mittels einer Beitrittserklärung, die bei allen Übungsleitern, Abteilungsleitern, Vorstandsmitgliedern, der Mitgliederverwaltung oder der TVK-Geschäftsstelle erhältlich ist.
Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, an den allgemeinen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen zu nutzen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Satzung zu beachten. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Arbeit des Vereins fördern und Schädigungen seines Rufs, seiner Ziele und seines Vermögens verhindern.
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. Die Mitgliedschaft selbst endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. |